Photovoltaik

Photovoltaik und Steuern: Was Hausbesitzer im Einfamilienhaus zahlen

Vor ein paar Jahren war jede Solaranlage ein kleines Gewerbe mit Umsatzsteuervoranmeldung. Für normale Anlagen auf dem Einfamilienhaus ist davon fast nichts übrig geblieben.

Kurz gefasst

Hier stehen der Nullsteuersatz beim Kauf, die Grenzen der Einkommensteuerbefreiung, die Kleinunternehmerregelung, die Anmeldung im Marktstammdatenregister und die Folgen beim Hausverkauf.

Die kurze Antwort: Für Photovoltaik am Einfamilienhaus zahlst du in aller Regel keine Steuer. Auf Kauf und Installation gilt seit 2023 der Nullsteuersatz, also 0 Prozent Umsatzsteuer bis 30 kWp. Die Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch sind bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Pflicht bleibt allein die Anmeldung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
0 %

Umsatzsteuer auf Kauf und Installation bis 30 kWp

30 kWp

Grenze der Einkommensteuerbefreiung beim Einfamilienhaus

1 Monat

Frist für die Anmeldung im Marktstammdatenregister

Welche Steuern fallen bei Photovoltaik im Einfamilienhaus an?

Die Photovoltaik-Steuer beim Einfamilienhaus besteht aus zwei Blöcken: Umsatzsteuer auf den Kauf und Einkommensteuer auf die Einnahmen. Beide sind für typische Hausanlagen inzwischen entschärft. Die folgende Übersicht zeigt, was für welche Anlagengröße gilt.

AnlagengrößeUmsatzsteuer beim KaufEinkommensteuer auf Erträge
bis 30 kWp, Einfamilienhaus0 %befreit
bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit0 %befreit
30 bis 100 kWp0 % bis 30 kWp, darüber 19 %steuerpflichtig
über 100 kWp je Person19 %steuerpflichtig

Die Werte gelten für Anlagen auf oder an Wohngebäuden. Grundlage sind das Umsatzsteuergesetz und die Befreiung im Einkommensteuergesetz. Steuerrecht ändert sich regelmäßig, deshalb vor dem Kauf oder der Steuererklärung den aktuellen Stand prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Nullsteuersatz: kein Cent Umsatzsteuer bis 30 kWp

Seit Januar 2023 stellt dir der Installateur die Anlage mit 0 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung. Der Nullsteuersatz gilt für Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Speicher und die Montage. Voraussetzung ist die Installation auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes.

Die Grenze liegt bei 30 kWp laut Marktstammdatenregister. Das deckt jedes Einfamilienhaus locker ab, denn übliche Dachanlagen liegen bei 8 bis 15 kWp. Was eine solche Anlage heute kostet, zeigt der Überblick zu den Preisen einer Photovoltaikanlage.

Der Nullsteuersatz hat einen Nebeneffekt: Es gibt keine Vorsteuer mehr zurückzuholen. Genau deshalb ist die Regelbesteuerung für neue Anlagen fast immer sinnlos geworden.

Einkommensteuer: die Grenzen von 30 und 15 kWp

Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch sind von der Einkommensteuer befreit. Beim Einfamilienhaus gilt die Grenze von 30 kWp. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden waren es lange 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Der Gesetzgeber hat die Grenze je Einheit für neuere Anlagen angehoben. Welche Fassung für dein Baujahr gilt, klärst du am besten mit dem Finanzamt oder der Steuerberatung. In jedem Fall gilt eine Obergrenze von 100 kWp je Person über alle Anlagen zusammen.

Die Befreiung wirkt in beide Richtungen. Du versteuerst keine Erträge, kannst aber auch keine Kosten und keine Abschreibung mehr geltend machen. Wer früher Verluste aus der Anlage abgesetzt hat, verliert diesen Effekt.

Für Anlagen, die vor 2022 in Betrieb gingen, galt eine andere Logik. Wer damals den Antrag auf Liebhaberei gestellt hatte, wurde ebenfalls von der Steuer befreit. Seit der gesetzlichen Befreiung braucht es diesen Antrag nicht mehr. Alte Bescheide bleiben gültig, für die Jahre ab 2022 greift die Befreiung ohnehin.

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Als Betreiber einer kleinen Anlage bist du umsatzsteuerlich Unternehmer, fällst aber unter die Kleinunternehmerregelung. Du führst dann keine Umsatzsteuer ab und stellst keine aus. Die Umsatzgrenze liegt derzeit bei 25.000 Euro im Vorjahr, weit über allem, was eine Hausanlage einspielt.

KleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf Einspeisungkeine19 %
Vorsteuer aus dem Kaufkeinebei Nullsteuersatz ohnehin 0 €
Voranmeldungenkeinemonatlich oder vierteljährlich
Bindungfrei wählbar5 Jahre
sinnvoll fürneue Anlagen bis 30 kWpAltanlagen vor 2023, Sonderfälle

Für neue Anlagen ist die Sache eindeutig: Kleinunternehmer wählen. Bei einer Anlage aus der Zeit vor 2023 kann die Regelbesteuerung noch laufen, weil damals die Vorsteuer erstattet wurde. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf der Fünfjahresbindung möglich.

Anmeldung: Marktstammdatenregister und Finanzamt

Jede Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierung ist kostenlos und dauert etwa eine Viertelstunde. Ohne Eintrag kann der Netzbetreiber die Vergütung zurückhalten, wie der Beitrag zur Einspeisevergütung 2026 zeigt.

Beim Finanzamt war früher der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Pflicht. Für Betreiber begünstigter Anlagen verzichtet die Finanzverwaltung inzwischen in vielen Fällen darauf. Ein kurzer Anruf beim zuständigen Finanzamt schafft Klarheit und kostet nichts.

Anmelden musst du die Anlage außerdem beim Netzbetreiber, das übernimmt normalerweise der Installationsbetrieb. Diese Meldung hat mit Steuern nichts zu tun, sondern mit dem Netzanschluss.

Die Monatsfrist wird oft verpasst. Eine verspätete Eintragung gilt als Ordnungswidrigkeit, in der Praxis reicht meist die zügige Nachmeldung. Ändert sich später etwas an der Anlage, etwa durch einen zusätzlichen Speicher oder einen neuen Betreiber, musst du den Eintrag selbst anpassen.

Was passiert beim Hausverkauf mit der Anlage?

Eine fest montierte Dachanlage gehört zum Gebäude und geht mit dem Haus auf den Käufer über. Beim privaten Verkauf nach mehr als zehn Jahren Haltedauer bleibt der Gewinn in aller Regel steuerfrei. Innerhalb der Frist prüft das Finanzamt den Fall genauer.

Ein Sonderfall ist die Regelbesteuerung bei Altanlagen. Wird die Anlage innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung verkauft oder entnommen, kann das Finanzamt die erstattete Vorsteuer anteilig zurückfordern. Bei Anlagen mit Nullsteuersatz entfällt dieses Risiko.

Praktisch wichtig: Der Käufer muss die Anlage im Marktstammdatenregister auf sich ummelden, und der Einspeisevertrag wechselt den Betreiber. Denk auch an die Unterlagen zur Förderung deiner Photovoltaikanlage, falls ein Kredit mit Zweckbindung läuft. Eine neutrale Einschätzung zu Verträgen bekommst du bei den Verbraucherzentralen.

Häufige Fragen zur Photovoltaik-Steuer

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Für eine Anlage bis 30 kWp auf dem eigenen Haus in der Regel nicht. Viele Kommunen verzichten ausdrücklich darauf. Sicherheitshalber kurz beim Gewerbeamt deiner Stadt nachfragen.

Muss ich die Anlage in der Steuererklärung angeben?

Bei einer steuerbefreiten Anlage entfällt die Anlage EÜR. Du gibst weder Einnahmen noch Kosten an. Läuft noch eine Regelbesteuerung, bleibt die Umsatzsteuererklärung dagegen Pflicht.

Gilt der Nullsteuersatz auch für einen Speicher?

Ja, wenn der Speicher zusammen mit der Anlage oder für eine begünstigte Anlage geliefert wird. Das gilt ebenso für Wallbox-Zubehör nur dann, wenn es Teil der Anlage ist.

Was ist mit dem Eigenverbrauch?

Bei befreiten Anlagen ist der selbst genutzte Strom steuerlich unerheblich. Nur bei Regelbesteuerung muss der Eigenverbrauch als unentgeltliche Wertabgabe mit Umsatzsteuer angesetzt werden.

Ändern sich die Grenzen noch?

Möglich, das Steuerrecht wurde bei Photovoltaik mehrfach angepasst. Prüfe die Grenzen vor dem Kauf und vor der Steuererklärung, gerade bei Anlagen nahe an 30 kWp.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr und ohne Steuerberatung · Steuerregeln ändern sich, den aktuellen Stand vor Kauf und Erklärung prüfen.

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