Solarstrom & Vergütung

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und wie sie funktioniert

Wenn deine Photovoltaikanlage mehr Strom liefert, als du im Haus verbrauchst, wandert der Überschuss ins öffentliche Netz. Dafür bekommst du eine feste Vergütung. Dieser Ratgeber erklärt dir ruhig und verständlich, wie viel 2026 gezahlt wird und worauf es dabei ankommt.

Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus mit Stromzähler und Wechselrichter
Klare OrientierungDu erfährst die aktuellen Sätze, den Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung und den Ablauf der Anmeldung.

Die einspeisevergütung 2026 ist der Betrag, den du für jede Kilowattstunde Solarstrom bekommst, die du ins öffentliche Netz einspeist. Sie ist gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Das Gute daran: Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, bleibt für die nächsten 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr fest. Damit kannst du sehr genau planen, wie sich deine Anlage rechnet.

Viele Hausbesitzer glauben, die Vergütung sei das Herzstück der Photovoltaik. Das stimmt heute nicht mehr. Der Strom, den du selbst nutzt, ist deutlich mehr wert als der eingespeiste Überschuss. Trotzdem lohnt es sich zu verstehen, wie die Vergütung funktioniert. Denn jede eingespeiste Kilowattstunde bringt dir bares Geld.

Historisch war das anders. In den frühen Jahren der Photovoltaik lag die Vergütung bei über 50 Cent pro Kilowattstunde, und die Einspeisung finanzierte die ganze Anlage. Diese Zeiten sind vorbei, weil die Technik viel günstiger geworden ist. Die Sätze wurden Schritt für Schritt gesenkt, während die Anschaffungskosten stark gefallen sind. Unterm Strich rechnet sich eine Anlage heute genauso gut wie früher, nur eben über einen anderen Weg, nämlich über den Eigenverbrauch statt über die Einspeisung.

So funktioniert die einspeisevergütung 2026

Deine Anlage produziert tagsüber Strom. Alles, was du in diesem Moment im Haus verbrauchst, ersetzt teuren Netzstrom. Der Rest fließt ins Netz. Dein Netzbetreiber misst diese Menge über den Zähler und zahlt dir dafür die feste Vergütung. Die Abrechnung läuft meist einmal im Jahr oder in monatlichen Abschlägen.

Der Satz sinkt für Neuanlagen halbjährlich leicht ab. Das nennt man Degression. Wer früher ans Netz geht, sichert sich also einen etwas höheren Satz. Einmal festgelegt, ändert sich dein persönlicher Satz aber über die gesamte Laufzeit nicht mehr. Grundlage ist immer der Monat, in dem die Anlage offiziell in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister eingetragen wurde.

Ein wichtiger Punkt ist die technische Grenze bei kleinen Anlagen. Früher mussten viele Anlagen auf 70 Prozent ihrer Leistung gedrosselt werden, um das Netz zu schonen. Für neue kleine Anlagen ist diese Drossel entfallen. Du darfst den kompletten Überschuss einspeisen und vergüten lassen. Über zwanzig Jahre summiert sich das zu einigen hundert Kilowattstunden mehr, die sonst ungenutzt geblieben wären.

🔌
20 Jahre fest

Der Satz bei Inbetriebnahme gilt für 20 Jahre plus das laufende Jahr.

📉
Sanfte Degression

Für Neuanlagen sinkt die Vergütung halbjährlich in kleinen Schritten.

🏠
Eigenverbrauch zählt

Selbst genutzter Strom ist mehr wert als der eingespeiste Überschuss.

Aktuelle Sätze der einspeisevergütung 2026

Wie hoch die Vergütung genau ausfällt, hängt von zwei Dingen ab: der Größe deiner Anlage und der gewählten Betriebsart. Bei der Teileinspeisung nutzt du einen Teil des Stroms selbst und speist nur den Rest ein. Bei der Volleinspeisung schickst du den gesamten Strom ins Netz. Dafür gibt es einen höheren Satz.

Die folgenden Werte zeigen die typische Größenordnung für kleine Anlagen auf dem Eigenheim im Jahr 2026. Die exakten, tagesaktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

AnlagenteilTeileinspeisungVolleinspeisung
Bis 10 kWprund 7,9 Cent/kWhrund 12,5 Cent/kWh
Über 10 bis 40 kWprund 6,8 Cent/kWhrund 10,5 Cent/kWh

Ein Beispiel: Hast du eine 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung, bekommst du für jede eingespeiste Kilowattstunde etwa 7,9 Cent. Bei einem jährlichen Überschuss von 4.000 kWh sind das rund 316 Euro pro Jahr. Über 20 Jahre summiert sich das auf einen ordentlichen Betrag, der deine Investition mitträgt.

Beachte, dass sich der Satz bei größeren Anlagen aus mehreren Leistungsstufen zusammensetzt. Ist deine Anlage größer als 10 kWp, gilt für den ersten Teil bis 10 kWp der höhere Satz und für den Rest der niedrigere. Der Netzbetreiber bildet daraus einen Mischwert. Für eine 15-kWp-Anlage bekommst du also nicht durchgehend den niedrigeren Satz, sondern eine gewichtete Vergütung. Das macht auch etwas größere Anlagen attraktiv.

Tipp: Rechne nicht nur mit der Vergütung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dir 30 bis 40 Cent Netzstrom. Der Eigenverbrauch ist also drei- bis viermal so wertvoll wie die Einspeisung.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung wählen

Für die meisten Hausbesitzer ist die Teileinspeisung die richtige Wahl. Du deckst deinen eigenen Bedarf und speist nur den Überschuss ein. So sparst du am meisten, weil der teure Netzstrom entfällt. Ein Stromspeicher erhöht deinen Eigenverbrauch zusätzlich, weil du Sonnenstrom auch abends nutzen kannst.

Die Volleinspeisung lohnt sich vor allem dann, wenn du selbst kaum Strom brauchst, etwa bei einem Ferienhaus oder einer sehr großen Dachfläche. Dann bekommst du den höheren Satz für die komplette Menge. Wichtig: Du legst die Betriebsart bei der Anmeldung fest. Ein Wechsel ist zwar möglich, aber mit Aufwand verbunden.

Wichtig ist der richtige Zeitpunkt der Entscheidung. Wer mit Teileinspeisung startet und später merkt, dass er kaum eigenen Strom braucht, kann die Betriebsart nur in engen Grenzen anpassen. Einfacher ist es, gleich zu Beginn ehrlich zu rechnen. Schätze deinen Eigenverbrauch anhand der letzten Stromrechnungen und plane die Anlage danach. So triffst du eine Wahl, die über die gesamten zwanzig Jahre passt.

Anmeldung und Auszahlung

Damit die Vergütung fließt, muss deine Anlage korrekt angemeldet sein. Der Ablauf ist überschaubar, aber jeder Schritt muss stimmen. Fehlt ein Eintrag, kann die Auszahlung stocken.

SchrittWas passiert
1. NetzanmeldungDer Fachbetrieb meldet die Anlage beim Netzbetreiber an.
2. ZählerwechselEin Zweirichtungszähler misst Bezug und Einspeisung.
3. MarktstammdatenregisterEintrag im Register der Bundesnetzagentur binnen eines Monats.
4. AuszahlungDer Netzbetreiber überweist die Vergütung, meist jährlich.

Den Eintrag ins Marktstammdatenregister musst du selbst vornehmen. Das geht online und kostet nichts. Ohne diesen Eintrag darf der Netzbetreiber die Vergütung zurückhalten. Bewahre die Bestätigung gut auf.

Ein häufiger Grund für verzögerte Zahlungen ist ein fehlender oder falscher Eintrag. Prüfe deshalb nach der Registrierung, ob alle Angaben stimmen, besonders die Leistung und das Inbetriebnahmedatum. Stimmt etwas nicht, kannst du es online korrigieren. Bewahre den Netzanschlussvertrag und die jährlichen Abrechnungen des Netzbetreibers geordnet auf. So hast du bei jeder Rückfrage alle Belege griffbereit.

Tipp: Notiere dir den Monat der Inbetriebnahme genau. Er bestimmt deinen festen Vergütungssatz für die kommenden 20 Jahre und ist bei jeder Rückfrage der wichtigste Beleg.

Lohnt sich das noch?

Ja, aber anders als früher. Zu Beginn der Photovoltaik waren die Sätze sehr hoch und die Einspeisung trug die ganze Anlage. Heute sind die Anlagen viel günstiger geworden, und der Wert liegt im Eigenverbrauch. Die Vergütung ist ein solides Zusatzeinkommen, das deine Wirtschaftlichkeit abrundet.

Eine typische Anlage auf dem Einfamilienhaus rechnet sich heute meist in zehn bis vierzehn Jahren. Danach liefert sie viele Jahre nahezu kostenlosen Strom. Die feste Vergütung sorgt dabei für Planungssicherheit, weil du genau weißt, was der Überschuss einbringt.

Zur Einordnung hilft ein Blick auf die Gesamtrechnung. Der größte Hebel ist der Eigenverbrauch, der teuren Netzstrom ersetzt. Die Einspeisevergütung ist der zweite Baustein und sorgt dafür, dass auch der Überschuss Geld bringt. Ein Speicher verschiebt Solarstrom in den Abend und hebt den Eigenverbrauchsanteil von oft 30 auf über 60 Prozent. Diese drei Faktoren zusammen bestimmen, wie schnell sich deine Anlage bezahlt macht. Weitere neutrale Informationen findest du bei der Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Wie lange gilt mein Vergütungssatz?
Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt für 20 Jahre plus das restliche Inbetriebnahmejahr. In dieser Zeit ändert er sich nicht, egal wie sich die Sätze für Neuanlagen entwickeln.
Muss ich die Anlage selbst anmelden?
Die Netzanmeldung übernimmt in der Regel dein Fachbetrieb. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister musst du jedoch selbst innerhalb eines Monats vornehmen. Das ist kostenlos und online möglich.
Ist die Vergütung steuerpflichtig?
Für kleine Anlagen bis 30 kWp auf Eigenheimen gelten seit einigen Jahren deutliche Vereinfachungen. Einnahmen aus der Einspeisung sind hier meist von der Einkommensteuer befreit. Details klärst du am besten mit dem Finanzamt.
Was passiert nach 20 Jahren?
Nach Ablauf der festen Vergütung darfst du weiter einspeisen, bekommst aber nur noch den Marktwert. Der Eigenverbrauch bleibt davon unberührt und ist dann besonders wertvoll.

undefined

Weitere Themen aus „Speicher & Eigenverbrauch“

Passende Nachbarthemen