Förderung: BEG und BAFA
BAFA-Verwendungsnachweis: Frist, Unterlagen und typische Fehler
Den Zuschuss der BAFA bekommst du erst, wenn du nach der Sanierung den Verwendungsnachweis einreichst. Verpasst du die Frist, verlierst du laut BAFA den Anspruch auf die Auszahlung.
Kurz gefasst
Welche Frist gilt, was die TPN-ID ist, welche Rechnungen und Zahlungsbelege die BAFA verlangt, wie Ratenzahlung und Eigenleistung behandelt werden und was nach dem Einreichen passiert. Stand: Allgemeines Merkblatt der BAFA, Juli 2026.
Bewilligungszeitraum, laut BAFA nicht verlängerbar
danach bleibt Zeit für den Verwendungsnachweis
gilt die TPN-ID vom Fachbetrieb oder Experten
Was ist der Verwendungsnachweis?
Die Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, läuft bei der BAFA in zwei Stufen. In der ersten Stufe stellst du den Antrag und bekommst einen Zuwendungsbescheid. Darin wird der maximale Zuschuss für dich reserviert. In der zweiten Stufe setzt du die Maßnahme um und weist nach, was du tatsächlich ausgegeben hast. Dieser Nachweis heißt Verwendungsnachweis.
Erst danach wird ausgezahlt. Der reservierte Betrag ist eine Obergrenze. Fallen die tatsächlichen Kosten niedriger aus, sinkt der Zuschuss entsprechend. Wie der Antrag selbst funktioniert und welche Fördersätze gelten, fasst der Ratgeber zur BEG-Förderung über die BAFA zusammen.
Wichtig zur Abgrenzung: Die Förderung neuer Heizungen läuft seit 2024 über die KfW, nicht über die BAFA. Dieser Beitrag betrifft BAFA-Maßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Welche Frist gilt für den Verwendungsnachweis?
Laut dem Allgemeinen Merkblatt der BAFA, Stand Juli 2026, wird der Zuschuss für einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden. Der Verwendungsnachweis mit allen Unterlagen ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen. Reichst du später ein, verlierst du den Anspruch auf die Auszahlung.
Zusätzlich zählt der Zahlungszeitpunkt. Die BAFA erkennt Ausgaben nur an, wenn die Zahlungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums geleistet werden. Eine Ausnahme gibt es für Ratenzahlungen, dazu unten mehr. Den genauen Endtermin findest du in deinem Zuwendungsbescheid. Trag ihn dir am Tag des Bescheids in den Kalender ein.
Die Angaben geben die Hinweise der BAFA wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Anträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, gelten teils eigene Hinweise auf bafa.de. Im Einzelfall entscheidet die BAFA.
Was ist die TPN-ID und wer erstellt sie?
Bevor du den Nachweis einreichst, erstellt dein Fachbetrieb oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte den Technischen Projektnachweis, kurz TPN. Er erfasst die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen und bestätigt, dass sie die technischen Anforderungen erfüllen. Der TPN ersetzt laut BAFA die frühere Fachunternehmererklärung auf Papier.
Nach dem Erstellen erhältst du eine TPN-ID. Diese gibst du im Online-Verwendungsnachweis ein. Die ID ist laut BAFA höchstens zwei Monate gültig. Beauftrage den TPN deshalb erst, wenn du alle Rechnungen beisammen hast, und reiche dann zügig ein. Das Gegenstück vor dem Antrag ist die Technische Projektbeschreibung (TPB).
Welche Unterlagen brauchst du?
Die BAFA fragt im Online-Formular nur noch wenige technische Angaben ab, weil diese im TPN stehen. Die finanziellen Nachweise lieferst du selbst.
| Unterlage | Worauf du achten musst |
|---|---|
| TPN-ID | vom Fachbetrieb oder Experten, maximal 2 Monate gültig |
| Tabellarische Belegübersicht | Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge, Skonti und Rabatte abgezogen |
| Rechnungen als PDF | auf dich ausgestellt, deutsch, mit Maßnahme, Arbeitsleistung und Objektadresse |
| Zahlungsnachweise | unbar, zum Beispiel Kontoauszug mit Empfänger, Datum, Betrag, Rechnungsnummer |
| Steuerliche Angaben | Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum bei Privatpersonen |
| Bei Eigenleistung | Bestätigung des Experten oder Fachbetriebs, nur Material ist förderfähig |
Die Pflicht zur Steuer-ID ergibt sich laut BAFA aus einer Mitteilungspflicht an die Finanzbehörden. Sie ist also keine Schikane, sondern gehört zum Verfahren.
Welche Fehler verzögern die Auszahlung?
Der häufigste Fehler ist Barzahlung. Die BAFA verlangt ausdrücklich unbare Zahlung. Eine bar bezahlte Rechnung fällt aus der Förderung heraus. Der zweite Klassiker sind nicht abgezogene Skonti. Laut Merkblatt sind sie abzuziehen, auch wenn du sie gar nicht genutzt hast.
Ebenfalls problematisch: Rechnungen auf den falschen Namen, etwa auf den Ehepartner, obwohl du den Antrag gestellt hast. Oder Sammelrechnungen, in denen förderfähige und nicht förderfähige Arbeiten nicht getrennt sind. Bitte deinen Betrieb vorab um eine saubere Aufteilung.
Kann eine Rechnung nicht komplett bezahlt werden, erlaubt die BAFA eine Ratenzahlungsvereinbarung. Sie muss sich ausdrücklich auf die Rechnung der geförderten Maßnahme beziehen, und mindestens eine Rate muss unbar bezahlt sein. Wird dein Nachweis dennoch abgelehnt, zeigt der Beitrag zum Widerspruch gegen einen BAFA-Bescheid die nächsten Schritte.
Was passiert nach dem Einreichen?
Du erhältst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die BAFA prüft die Unterlagen. Fehlt etwas, fordert sie es schriftlich an, und du lädst es im Portal zum Antrag hoch. Nach positiver Prüfung erstellt die BAFA den Festsetzungsbescheid, schickt ihn per Post und veranlasst die Auszahlung über die Bundeskasse.
Den Bearbeitungsstand kannst du jederzeit im BAFA-Portal einsehen. Die BAFA behält sich außerdem Vor-Ort-Kontrollen vor. Heb deshalb alle Rechnungen, Belege und Fotos der Maßnahme gut auf. Die geförderte Anlage oder das gedämmte Bauteil muss laut Merkblatt mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Wie du den passenden Experten findest, zeigt der Beitrag zur Energieberater-Expertenliste. Wer größere Vorhaben finanziert, sollte auch den KfW-Kredit 261 kennen.
Häufige Fragen zum BAFA-Verwendungsnachweis
Kann ich den Bewilligungszeitraum verlängern?
Laut Allgemeinem Merkblatt der BAFA, Stand Juli 2026, nein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate und ist nicht verlängerbar. Plane die Umsetzung deshalb mit ausreichendem Puffer vor Fristende.
Was passiert, wenn die TPN-ID abgelaufen ist?
Dann muss dein Fachbetrieb oder Experte einen neuen TPN erstellen. Die ID gilt laut BAFA höchstens zwei Monate. Reiche den Nachweis deshalb zügig nach Erhalt der ID ein.
Werden bar bezahlte Rechnungen anerkannt?
Nein. Laut BAFA sind Rechnungen unbar zu begleichen, etwa per Überweisung. Als Nachweis dient zum Beispiel der Kontoauszug mit Empfänger, Datum, Betrag und Rechnungsnummer als Verwendungszweck.
Kann ein Bevollmächtigter den Nachweis einreichen?
Ja. Mit der unterschriebenen BAFA-Vollmacht kann eine bevollmächtigte Person den Verwendungsnachweis einreichen. Sie wird dann Ansprechpartner der BAFA, auch für Rückfragen und Bescheide.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Dafür nennt die BAFA keine feste Frist. Sie prüft nach eigener Angabe schnellstmöglich. Den Stand siehst du jederzeit im BAFA-Portal. Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung erfahrungsgemäß am stärksten.
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr · Grundlage: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung der BAFA (Stand Juli 2026) und bafa.de, abgerufen am 26.09.2026. Kein Ersatz für Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet die BAFA.
Weitere Themen aus „BEG & BAFA“
- Technische Projektbeschreibung (TPB): So läuft der BAFA-Antrag seit Juli 2026
- Heizungsoptimierung Förderung: Was die BAFA 2026 bezuschusst
- BAFA-Antrag abgelehnt: So legst du Widerspruch ein
- KfW 261: Voraussetzungen für den Sanierungskredit
- Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Kosten und was er wirklich bringt